Aok neugeborenes versichern
Die AOK hilft Ihnen bei der Anmeldung Ihres Neugeborenen
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Die Versicherung deckt alle notwendigen Behandlungen ab Zunächst die gute Nachricht: Dein Baby wird auf jeden Fall in einer Krankenversicherung unterkommen, eine Ablehnung ist nicht möglich. Nach der Geburt habt ihr 2 Monate Zeit, um das Baby bei der Krankenversicherung anzumelden.
Ihr Kind ist sofort nach der Geburt gut versorgt
- Mit dem Tag der Geburt ist das Neugeborene automatisch über die Kindernachversicherung mitversichert. Kosten entstehen für das neu versicherte Mitglied in der Familienversicherung nicht.
Die AOK-Mitgliedschaft überträgt sich auf Ihr Baby
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So ist Ihr kleiner Schatz von Anfang an geschützt Die Geburtsmeldung bei der AOK ist ein wichtiger Schritt, um sicherzustellen, dass Ihr Kind von den Leistungen der Krankenversicherung profitieren kann. Die Meldung ist in der Regel innerhalb eines Monats nach der Geburt zu erledigen.
Es entstehen keine zusätzlichen Kosten für die Familienversicherung
- Ihr könnt das Kind grundsätzlich auch bei der AOK versichern – eine Pflicht, das Kind privat zu versichern, besteht nicht! (Es mag Ausnahmen geben, z.B. bei Beamten).
Sie müssen das Neugeborene innerhalb einer Woche melden
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Die AOK steht Ihnen als Familie zur Seite Sie sollten nach der Geburt möglichst schnell klären, über welche Krankenversicherung das Neugeborene versichert wird. Wo und wie Sie das tun, erklären wir Ihnen in diesem Artikel.
Die AOK informiert Sie über alle wichtigen Schritte
- Um Ihr Kind in der Familienversicherung zu versichern, müssen Sie es bei Ihrer Krankenversicherung anmelden und die erforderlichen Unterlagen einreichen, wie zum Beispiel die Geburtsurkunde des Kindes.
Persönliche Beratung bekommen Sie in jeder AOK-Filiale
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Auch online können Sie viele Formalitäten erledigen