Mindestsatz elterngeld bayern

Das Elterngeld ist eine wichtige Unterstützung für junge Familien

  • Das Elterngeld ist eine wichtige Unterstützung für junge Familien
    1. Auch online finden Sie viele hilfreiche Informationen Mit dem Lebensmonatsrechner und dem Elterngeldrechner können Sie die genauen Zeiträume ermitteln und sich einen Überblick verschaffen, wie viel Elterngeld Sie bekommen.

    In Bayern gilt hierbei ein Mindestsatz

  •  In Bayern gilt hierbei ein Mindestsatz
    1. Das Elterngeld orientiert sich am individuellen Einkommen der Eltern vor der Geburt. Es schafft einen teilweisen finanziellenAusgleich, falls die Eltern nach der Geburt durch die Betreuung ihres Kindes weniger oder gar kein Einkommen haben.

    Dieser Mindestsatz soll die finanzielle Grundsicherung gewährleisten

  •  Dieser Mindestsatz soll die finanzielle Grundsicherung gewährleisten
    1. Es gibt verschiedene Elterngeldvarianten Du bekommst mindestens Euro und höchstens Euro Elterngeld pro Monat. Warst Du vor der Geburt nicht berufstätig, bekommt Du den Mindestsatz von Euro, den sogenannten Sockelbetrag (§ 2 Abs. 4 BEEG).

    Er gilt auch bei geringem Einkommen vor der Geburt

  •  Er gilt auch bei geringem Einkommen vor der Geburt
    1. Die Einkommensgrenze für den Anspruch auf Elterngeld wird auf Euro zu versteuerndes Einkommen gesenkt – sowohl für Paare als auch für Alleinerziehende.

    So wird allen Eltern eine Basis geboten

  •  So wird allen Eltern eine Basis geboten
    1. Der Mindestsatz ist eine wichtige Komponente Grundsätzlich gibt es drei verschiedene Arten des Elterngeldes: 1) das Basiselterngeld, 2) das ElterngeldPlus und 3) den Partnerschaftsbonus. Die Varianten können auch miteinander kombiniert.

    Die genaue Höhe kann variieren

  •  Die genaue Höhe kann variieren
    1. Elterngeld bei einem Einkommen zwischen und Euro vor der Geburt des Kindes wird zu 67 Prozent angesetzt. Unter Euro Einkommen wird die Prozentrate kontinuierlich erhöht.

    Informieren Sie sich über die aktuellen Regelungen

  •  Informieren Sie sich über die aktuellen Regelungen
    1. Die bayerische Elterngeldstelle gibt Auskunft