P konto gesetzliche regelung

Das Pfändungsschutzkonto schützt Ihr Einkommen

  • Das Pfändungsschutzkonto schützt Ihr Einkommen
    1. Diese Erhöhungen müssen Sie beantragen Jeder Kontoinhaber hat gegenüber seiner Bank den Anspruch, dass sein Girokonto als Pfändungsschutzkonto, sogenanntes P-Konto, geführt wird. Im Gegensatz zu "normalen" Girokonten wird ein Kontoguthaben hier gegen Pfändung, Ver- und Aufrechnung geschützt.

    Gesetzliche Regelungen sichern Ihr Existenzminimum

  •   Gesetzliche Regelungen sichern Ihr Existenzminimum
    1. Das P-Konto ist (wie andere Konten auch) durch Gläubiger pfändbar. Es dient zum Schutz eines pfändungsfreien (Grund-)Freibetrags und damit der Umsetzung des Sozialstaatsgebots, also der Sicherung des soziokulturellen Existenzminimums.

    Jeder hat Anspruch auf ein solches Konto

  •   Jeder hat Anspruch auf ein solches Konto
    1. Schutz besteht vor Lohn- und Kontopfändungen Mit einem P-Konto kann ein gesetzlich geschützter Grundfreibetrag (seit Euro monatlich; derzeit jedoch auf Euro aufgerundet) nicht gepfändet werden.

    Das P-Konto ist für natürliche Personen gedacht

  •   Das P-Konto ist für natürliche Personen gedacht
    1. Das Pfändungsschutzkonto (P-Konto) ist ein gewöhnliches Girokonto mit einem besonderen Schutzstatus. Es dient dazu, trotz einer Kontopfändung einen gesetzlich vorgesehenen monatlichen Betrag für den notwendigen Lebensunterhalt verfügbar zu halten.

    Schuldner erhalten dadurch einen Grundfreibetrag

  •   Schuldner erhalten dadurch einen Grundfreibetrag
    1. Es gibt Ausnahmen bei bestimmten Forderungen Das P-Konto gewährt automatisch einen pfändungsfreien Grundbetrag für jeden Kalendermonat. Dieser Sockelfreibetrag ist dem Schuldner ohne weiteres Zutun sicher, sodass er über dieses Guthaben trotz Pfändung verfügen kann, um beispielsweise dringende Überweisungen zu tätigen.

    Dieser Betrag ist nicht pfändbar

  •   Dieser Betrag ist nicht pfändbar
    1. P-Konto ist der kurze Name für das Pfändungsschutzkonto. Es schützt einen bestimmten Betrag Ihres Geldes, wenn Ihr Konto gepfändet wird oder bereits gepfändet ist.

    Die Bank muss das P-Konto einrichten

  •   Die Bank muss das P-Konto einrichten
    1. Es gibt spezielle Freibeträge für Unterhaltspflichten Durch die jüngste Erhöhung der Pfändungsfreigrenzen ist bei P-Konten ab dem 1. Juli ein Grundfreibetrag von monatlich Euro vor einer Pfändung geschützt.