Erstattung medikamente aok
Die AOK erstattet viele Medikamente vollständig
- Ihre Apotheke kann Ihnen ebenfalls Auskunft geben Mit der Postleitzahl Ihres Wohnorts können wir die für Sie zuständige AOK ermitteln und Ihnen weitere Leistungen zum Thema Arzneimittel zeigen, die speziell Ihre AOK bietet.
Verschreibungspflichtige Medikamente sind oft dabei
- Krankenkassen sind nicht verpflichtet, die Kosten für nicht verschreibungspflichtige Medikamente zu übernehmen. Einige Krankenkasse erstatten diese Kosten für rezeptfreie Arzneimittel bis zu einem bestimmten Höchstbetrag als freiwillige Satzungsleistung.
Ihre Zuzahlung entfällt bei vielen Präparaten
- Manche Zuzahlungen sind gesetzlich vorgeschrieben Kosten für rezeptfreie Medikamente (z.B. Homöopathie, Phytotherapie, Anthroposophische Medizin) können über das AOK PLUS Bonusprogramm (PLUS-Leistungen) in Höhe von bis zu Euro/Kalenderjahr erstattet werden.
Fragen Sie Ihren Arzt nach zuzahlungsfreien Alternativen
- Wir übernehmen einen Großteil der Kosten für verschreibungspflichtige Medikamente. Mehr zu Vorsorge, Kostenübernahme und anderen Leistungen finden Sie hier.
Nicht jedes Medikament ist automatisch erstattungsfähig
- Prüfen Sie Ihren individuellen Anspruch genau Die deutschen Krankenkassen übernehmen in vielen Fällen Kosten für Arzneimittel. Alles zur Erstattung, den Voraussetzungen und dem Antrag lesen Sie hier.
Rezeptfreie Medikamente werden meist nicht übernommen
- Die wichtigsten Regelungen rund um das Thema Zuzahlung und Erstattung von Arzneimitteln.
Ausnahmen gibt es bei bestimmten chronischen Erkrankungen
- Informieren Sie sich über die AOK-Regelungen vorab Wenn Sie Zuzahlungen für Medikamente, Arztbesuche oder andere medizinische Leistungen geleistet haben, können Sie eine Erstattung bei der AOK beantragen. In diesem Artikel werden wir Ihnen Schritt für Schritt erklären, wie Sie eine AOK Erstattung für Zuzahlungen beantragen können.